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Erdbestattung in Rees und Isselburg – das müssen Sie wissen

Gestaltung der Beisetzung nach individuellen Vorstellungen.

Die Erdbestattung auf dem Friedhof hat eine Jahrhunderte zurückreichende Tradition und zählt auch heute noch zu den am häufigsten durchgeführten Bestattungsarten in Deutschland. Der Körper des Verstorbenen wird in einem Sarg der Erde zurückgegeben.

Da in Deutschland eine Friedhofspflicht besteht, muss jede Erdbestattung auf einem Friedhof stattfinden. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Sarg für die Bestattung verwendet werden muss. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

Ablauf einer Erdbestattung – Beisetzung mit oder ohne Trauerfeier

Ganz nach Ihren Wünschen kann eine Erdbestattung mit oder ohne Trauerfeier ausgerichtet werden. Viele Hinterbliebene finden es wichtig, an der Beerdigung teilzunehmen. Das gemeinsame Abschiednehmen mit Familie und Freunden kann dabei helfen, den Verlust zu realisieren und mit der Trauerarbeit zu beginnen. Selbstverständlich sind auch unbegleitete Beisetzungen auf dem Friedhof möglich.

Die letzte Ruhestätte – Wahlgrab oder Reihengrab?

Grundsätzlich können Sie sich bei der Erdbestattung zwischen einem Wahlgrab oder Reihengrab entscheiden. Bevorzugen Sie ein Wahlgrab, haben Sie die Möglichkeit, die Größe und Lage des Grabes nach Vorgabe der Friedhofssatzung selbst zu bestimmen. Das Wahlgrab kann als Einzel- oder Mehrgrabstelle erworben werden. Die Mehrgrabstelle eignet sich besonders für Ehepartner oder Familien, die nach dem Tod vereint bleiben möchten.

Der Tod ordnet die Welt neu. Scheinbar hat sich nichts verändert, und doch ist alles anders geworden.

Nutzungsrecht

Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist zeitlich begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Das Wahlgrab gewährt Ihnen im Rahmen der Friedhofsordnung die größten Freiräume bei der Gestaltung des Grabsteins und bei der Bepflanzung. Es ist zudem möglich, bereits zu Lebzeiten ein Wahlgrab auszusuchen.

Bei einem Reihengrab kann die Lage und Größe nicht bestimmt werden, da hier immer nach der Reihe bestattet werden muss. Das Grab wird dem Verstorbenen von der Friedhofsverwaltung vor der Bestattung zugewiesen. Reihengräber sind Einzelgräber, deren Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden kann. Bei der Gestaltung müssen sich die Angehörigen an die Richtlinien des Friedhofs halten.

Unser Bestattungsunternehmen berät Sie gerne persönlich zur Erdbestattung

Sollten Sie weitere Fragen zur Erdbestattung und zur Wahl des Grabes haben, sind wir gerne für Sie da und beraten Sie ausführlich. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Organisation der Beerdigung und stehen Ihnen jederzeit als einfühlsamer Ansprechpartner zur Seite.

Heßling & Klaczynski Bestattungenim Trauerfall an Ihrer Seite.

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